Bienenvolk im Wohngebiet

Bienenvolk im Wohngebiet. Was Du tun musst um ein Bienenvolk im Wohngebiet zu halten.

Wenn Du ein Bienenvolk im Wohngebiet halten möchtest, dann ist vor allem entscheidend ob es ortsüblich ist. Du erhältst Sicherheit, wenn Du deine Bienen auf dem Landratsamt anmeldest. Wobei die Anmeldeprozedure in jedem Bundesland und sogar jedem Kreis anders laufen kann. Im Allgemeinen sollte das Landratsamt aber Auskunft geben können, ob die Bienenhaltung ortsüblich ist.

Siehe auch Artikel: Bienenschwarm BGB

Das BGB erlaubt ein Bienenvolk im Wohngebiet bzw. sogar mehrere Bienenvölker

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es erlaubt auf dem eigenen Grundstück Bienenvölker in unbegrenztem Umfang zu halten. Auch auf fremden Grundstücken ist dies möglich, wenn es zu diesem Zeck gepachtet wurde, bzw. das Einverständnis des Eigentümers vorliegt. (Siehe Paragraphen § 960 BGB ff.)

Nichts desto Trotz muss hier auch Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Folgende Dinge solltest Du beachten:

  1. Es sollten maximal zwei Völker je 200 Quadratmeter aufgestellt werden
  2. Flächen < 100 Quadratmeter sind nicht so gut geeignet (aber nicht unmöglich. Siehe Bienenbox)
  3. Die Gesamtzahl der Völker sollte unter acht liegen. (Was auch für die Versorgung der Bienen wichtig ist)
  4. zum Nachbargrundstück sollten mindestens 3 Meter Abstand sein
  5. der Abflug der Bienen sollte über das Grundstück des Imkers gehen.
  6. Hecken und Sträucher vorm Flugloch, sollten die Sammelbienen vorm Nachbargrundstück abschirmen, bzw. zum hoch fliegen veranlassen
  7. Die Bienen sollten im Garten eine Bienentränke bekommen, damit sie keine Wasserquellen beim Nachbarn anfliegen
  8. Es sollten sanftmütige und schwarmträge Bienenrassen gehalten werden. (Empfehlung Buckfast-Biene)

 

Auch bei einem Bienenvolk im Wohngebiet gibt es auch eine Duldungspflicht des Nachbarn

Bienenvolk im WohngebietDer Nachbar kann nach § 1004 BGB auf Unterlassung drohender oder Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen seines Grundstückes klagen. Allerdings ist er auch zur Duldung einiger Beeinträchtigungen verpflichtet.

Das betrifft zum Beispiel den Reinigungsflug der Bienen im Frühjahr, wenn sie viele Kotspritzer auf Wäsche und Autos hinterlassen. Auch das es zu mäßigem Bienenflug durch ein Bienenvolk im Wohngebiet kommt ist tragbar. Insbesondere wenn bereits Bienen in der Gegend vorhanden sind.

Wann ist ein Bienenvolk im Wohngebiet Ortsüblich?

Ein Bienenvolk im Wohngebiet ist ortsüblich, wenn es bereits vorher Imker am Ort gegeben hat. Auch wenn man Honigbienen im Garten findet, die dort fliegen, ist Bienenhaltung als ortsüblich anzusehen.

Auch wenn man rein rechtlich ein Bienenvolk im Wohngebiet halten darf, sollte man seine Nachbarn fragen, bzw. informieren. Bei einer ersthaften Bienengiftallergie kann der Nachbar durchaus mit Erfolg auf die Beseitigung der Bienenvölker bzw. des Bienenvolkes klagen. Denn die Interessen des Nachbarn dürfen nicht ausser acht gelassen werden.

 

Hier findest Du Gerichtsentscheidungen zum Thema:>> Bienenrecht


 

Viel Erfolg mit dem Bienenvolk im Wohngebiet wünscht ImkerpateImkerpate

 

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist eine Informationssammlung zu diesem Thema

4 Comments

  • Hullmann

    Reply Reply Mai 11, 2017

    Sehr geehrte Damen und Herren, neben dem Grundstück einer Bekannten ist ein Nachbargrundstück ca. 400 qm mit 54 Bienenvölker. Das Grundstück liegt in Schwerin, Mecklenburg. Der Sohn der Bekannten ist allergisch. Es gibt keinen Heckenschutz, Tränke und auf eine Reduzierung der Völker angesprochen, lächelt besagter Nachbar nur. Was kann die Bekannte machen? Sie kann ihren eigenen Garten nicht nutzen, weil die Bienen sie sofort anfliegen und auch stechen.

    • Imkerpate

      Reply Reply Juli 25, 2017

      Die Allergie ist das entscheidende Argument, bzw. das die Bienen dazu führen, dass es zu einer starken Einschränkung der Nutzung vom eigenen Garten kommt. Hier besteht mit einem Anwalt ggf. sogar eine Chance dass die Bienenvölker eingeschränkt werden müssen.
      Wobei ich ungern einen Rechtsstreit empfehle. Ohnehin halte ich 54 Völker auf 400 qm ggf. noch in einem Wohngebiet ohnehin für bedenklich. Selbst den Bienen stehen da unter Stress, da das Nahrungsangebot einer starken Konkurrenz unterliegt.

      Bei uneinsichtigen Leuten hilft es oft ihnen zu helfen die Perspektive zu wechseln. Fragen sie den Imker einfach mal was er empfehlen würde um den starken Bienenbeflug zu verhindern.
      Vermutlich würde es schon helfen wenn auf einer Seite der Grundstücksgrenze eine hohe Hecke, bzw. ein Hindernis aufgestellt wird. Solange sich auf dem Grundstück ihrer Bekannten nichts weiter von Interesse für die Bienen befindet, überfliegen sie dann das Grundstück.

      • Sachpazidis

        Reply Reply September 8, 2019

        Hallo ich haete eine frage wen sie mir beantworten koennen waere super wie viele binen kiste darf man auf 1800 qm hinstellen ? Danke

        • Imkerpate

          Reply Reply März 13, 2020

          Das kann ich so nicht beantworten.
          Es geht um ortsüblich. Ich sag mal so 2 gehen immer. Bei entsprechender Bepflanzung, bei der die Bienen nach oben weg geführt werden und friedlichen Bienen, kann ich mir auch 10 gut vorstellen.
          Wenn es mehr werden sollen, einfach mal mit den Nachbarn reden.

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